zur Vierländerregion Bodensee
Nationale Vorwahlen:
Datenroaming:
Die Roaminggebühren für das Telefonieren und Surfen in allen EU-Ländern sowie in Liechtenstein wurden am 15. Juni 2017 abgeschafft. Für die Schweiz gilt diese Regelung allerdings nicht. Hier können für das Surfen und Telefonieren mit ausländischen Mobiltelefonen weiterhin hohe Gebühren anfallen.
Tipp: Wer aus dem EU-Inland kommt und sich im Grenzgebiet zur Schweiz aufhält, sollte die Handyeinstellungen "automatische Netzwahl" sowie "Daten-Roaming" im Zweifelsfall deaktivieren, um hohe Gebühren zu vermeiden.
In Deutschland gibt es keine Straßengebühren. Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, Landstraße 100 km/h. Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h, kein generelles Limit. Promillegrenze: 0,5. Keine Lichtpflicht am Tag.
In Österreich sind Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig. Die Vignette („Pickerl“) ist in Vorarlberg auf der Rheintal-Autobahn (A14) und der Arlberg-Schnellstraße (S16) vorgeschrieben. Für Urlauber gibt es eine Zehntagesvignette (8,90 €), eine Zweimonatsvignette (25,90 €) und eine Jahresvignette für 86,40 €. Wer ohne Vignette unterwegs ist bezahlt 120 € Strafe. Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, Landstraße 100 km/h, Autobahn 130 km/h. Promillegrenze: 0,5. Die Lichtpflicht am Tag wurde in Österreich im Jahr 2008 aufgehoben.
Die Autobahnen in der Schweiz sind gebührenpflichtig. Die Vignette gilt ein Jahr (40 CHF). Die Vignetten können Sie an den Grenzen, an Tankstellen und bei Automobilclubs kaufen. Wer aber nur für kurze Strecken in die Schweiz will, kann auf das Landstraßennetz ausweichen. Höchstgeschwindigkeit: innerorts 50 km/h, Landstraße 80 km/h, Autobahn 120 km/h. Promillegrenze: 0,5. In der Schweiz gibt es zudem die Lichtpflicht, das bedeutet, dass sowohl nachts als auch tags das Licht eingeschaltet werden muss.
Im Fürstentum Liechtenstein fallen keine Mautgebühren an. Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, Landstraße 80 km/h. Schnellstraßen 100 km/h. Promillegrenze: 0,5. Zudem gilt die Lichtpflicht ganztags.
Die Bodensee-Schiffsbetriebe fahren auf der Linie Friedrichshafen-Romanshorn. Für die Strecke von 12,5 km benötigt die Fähre 45 Minuten (ganzjährig im Stundentakt, nachts kein Betrieb). Die Fährlinie Konstanz-Meersburg wird von den Konstanzer Stadtwerken betrieben: Die 4,5 km lange Überfahrt dauert eine Viertelstunde. Bis zu sechs Fähren pendeln an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag hin und her.
Zur Führung eines Seefahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12m² Segelfläche ist das Bodenseeschifferpatent erforderlich. Ein normales Motorboot bis zu 6 PS ist führerscheinfrei und kann an diversen Orten gemietet werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit ein sogenanntes Ferienpatent zu bekommen, diese Ausnahmeregelung gilt dann für bis zu einem Monat (nur am Stück).
Die Mindestaltersgrenze für den Kauf von Wein, Bier und Sekt ist in allen vier Ländern 16 Jahre, für hochprozentigen Alkohol 18 Jahre. Tabak ist ab 18 Jahren erhältlich.
In allen Ländern und Bundesländern/Kantonen gelten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Raucherpolitik. Die Länder Deutschland, Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben jedoch gemein, dass ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen gilt. Dies betrifft die Gastronomie, öffentliche Gebäude sowie öffentliche Verkehrsmittel. In Österreich besteht kein generelles Rauchverbot in der Gastronomie.
Deutschland: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst 112
Österreich: Polizei 133 | Feuerwehr 122 | Rettung 144
Schweiz+Liechtenstein: Polizei 117 | Feuerwehr 118 | Rettung 144
Europaweiter Notruf: 112
Sturmwarnung: Blinkfeuer rund um den Bodensee warnen Segler und andere Bootsbesitzer vor starken und schnell aufkommenden Stürmen. Wer ein Blinkfeuer am Ufer erblickt sollte schnellstmöglich den nächsten Hafen ansteuern.
In keinem der vier Länder bestehen besondere Gesundheitsgefahren, die über die üblichen Urlaubsbeschwerden wie Sonnenbrand etc. hinausgehen.
Allerdings ist unbedingt auf ausreichenden Schutz vor Zeckenbissen zu achten, denn die Bodenseeregion gilt als FSME-Risikogebiet und auch Borreliose kann man sich hier zuziehen. Empfehlenswert ist daher eine FSME Impfung sowie das Tragen langer Kleidung bei Wanderungen durch das dichte Unterholz oder durch Wiesen.
Die medizinische Versorgung ist rund um den See gut. Innerhalb der EU und in der Schweiz werden Notfälle nach Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte kostenlos behandelt. Eventuell höher anfallende Kosten, die sich aus unterschiedlichen Abrechnungstarifen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben, müssen Reisende selbst bezahlen.
Die Preise in der Bodenseeregion variieren stark. Ein Kaffee direkt am See ist teurer als im Umland. Ähnliches gilt auch für Übernachtungsmöglichkeiten. Die Preise in der Schweiz und Liechtenstein sind noch etwas höher. Im Unterschied zu den Euro-Ländern Deutschland und Österreich gilt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein der Schweizer Franken (CHF) als Währung. In der Schweiz und in Liechtenstein werden an den meisten Orten Euros akzeptiert.
Der Bodensee ist eine Grenzregion. Für Bürger der EU gibt es zwischen Deutschland und Österreich selten Kontrollen; wegen der Ausweispflicht sind aber alle Reisenden im Bodenseeraum angehalten, ihren Personalausweis mitzuführen.
Bei der Einreise in die Schweiz und Liechtenstein muss beachtet werden, dass die Einfuhr folgender Waren zollfrei erfolgt: 200 Zigaretten, 2l alkoholisches Getränk bis 15 Vol-% und 1l mit höherem Alkoholgehalt, weitere Waren mit einem Wert von bis zu 300 CHF.
Schweiz: Jeder Reisende muss einen gültigen Pass besitzen. Für längere Aufenthalte als 3 Monate wird ein Visum benötigt. Falls Ihr Aufenthalt kürzer als 3 Monate ist, genügt ein gültiger Pass. Reisende aus der EU können auch mit einem Personalausweis einreisen.
Liechtenstein: Zwischen Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Grenzkontrollen. Die Einreisebedingungen sind die gleichen wie für die Schweiz.
Deutschland: Angehörige der EU-Staaten und der Schweiz benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig, sofern die Visumspflicht nicht von der Europäischen Gemeinschaft aufgehoben wurde.
Österreich: Staatsangehörige aller Nachbarstaaten Österreichs, jene der EU-Mitgliedstaaten und zahlreicher weiterer Staaten (z.B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten, etc.) benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum, für Angehörige aller anderen Staaten ist ein Sichtvermerk erforderlich.
Trotz internationaler Staatsgrenzen wird im gesamten Bodenseeraum deutsch gesprochen. Jedoch variieren die Dialekte je nach Region sehr stark. So wird beispielsweise in der Schweiz das aus dem Alemannischen abgeleitete Schweizerdeutsch gesprochen, die Schriftsprache ist aber ebenfalls Hochdeutsch.